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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98   

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https://dejure.org/2001,5836
OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98 (https://dejure.org/2001,5836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2001 - 2 Wx 121/98 (https://dejure.org/2001,5836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2001 - 2 Wx 121/98 (https://dejure.org/2001,5836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschwerdefrist; Sofortige Beschwerde; Wohnungseigentum; Hinderungsgrund; Irrtum; Form; Rechtsmittel

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 22; ; FGG § 21; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 29; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1, 4; ; WEG § 47; ; WEG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irrtum über die Form des einzulegenden Rechtsmittels im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 318 T 58/98
  • OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 845
  • OLG-Report Frankfurt 2002, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98
    Dabei unterstellt der Senat zu Gunsten der seinerzeit nicht anwaltlich vertretenen Antragsteller, dass der Wiedereinsetzungsantrag vom 10. Dezember 1998 der Vorschrift des § 22 Abs. 1 FGG insgesamt genügt und in dem Antrag gleichzeitig die erneute nicht ausdrücklich erfolgte Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde zu sehen ist ( vgl. BVerfG NJW 1993, 1635 ).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Mit dieser Begründung haben das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 1999, 811), das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 29. Mai 2000, 16 Wx 72/00 - nicht veröffentlicht) und das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 845) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde verweigert.

    Anders als bislang in den Klageverfahren des Zivilprozesses (vgl. BVerfGE 93, 99, 112; BGH, Beschl. v. 19. März 1997, XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; Greger, JZ 2000, 131 ff) kann den Rechtsuchenden hier nicht zugemutet werden, sich über die deutlich komplizierteren Rechtsmittelmöglichkeiten und -erfordernisse zu erkundigen (ähnlich bereits Keidel, Rpfleger 1957, 173, 178; a.A. OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1979, 16, 18; OLG Köln, OLGR 1991, 403, 406; OLG Celle, NJW-RR 1999, 811, 812; OLG Hamburg, ZMR 2001, 845).

  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Einem Laien ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: in Wohnungseigentumssachen)bei einer Fristversäumnis grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, sofern eine Rechtsmittelbelehrung fehlte(Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen beabsichtigter Abweichung von OLG Celle NZM 1999, 287, OLG Köln, Beschluss vom 29.5.2000, 16 Wx 72/00, sowie OLG Hamburg ZMR 2001, 845).

    Auf der gleichen Linie bewegt sich die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 19.4.2001, ZMR 2001, 845), nach der es jedem Rechtsmittelführer selbst obliegt, Erkundigungen über die zutreffende Form des Rechtsmittels einzuholen.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6825
OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01 (https://dejure.org/2001,6825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.2001 - 1 UF 169/01 (https://dejure.org/2001,6825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 2001 - 1 UF 169/01 (https://dejure.org/2001,6825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zuwendung von Gesellschaftsanteilen ohne eigenen (originären) Vermögenseinsatz an ein minderjähriges Kind; Rechtlicher Nachteil, der der familienrechtlichen Genehmigung entgegenstehen kann; Begründung einer weitergehenden Haftung des Kindes

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1821, 1822, 1643
    Kindesvermögenermögen, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • Judicialis

    BGB § 1821; ; BGB § 1822; ; BGB § 1643

  • rechtsportal.de

    BGB § 1821 § 1822 § 1643
    Kindesvermögen; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2002, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01
    Insoweit bestehen Rechtsbeziehungen nur im Innenverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber; nach außen hin wird allein der Treuhänder rechtsgeschäftlich berechtigt und verpflichtet (BGHZ 134, 212, 215).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2000 - 3 UF 104/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01
    Der Senat geht davon aus, daß die von dem Notar eingelegte Beschwerde im Namen der Beteiligten eingelegt worden ist, da er selbst kein Beschwerderecht hat und diese Beschwerde sonst unzulässig wäre (vgl. Beschluß des 3. Senats für Familiensachen vom 10.11.2000, 3 UF 104/00).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge

    Die mit dem behaupteten Untertauchen des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlaubt damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung, da eine Kontakt- und Einflussnahme durch den Antragsgegner nach wie vor nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2001 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 2 WF 213/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Feststellung des

    Die mit der Auslandsinhaftierung des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlauben damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2011 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
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